Was das Gesetz nicht verlangt

Ein Datum und eine Einstellung

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, der KI-Verordnung. Er regelt die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme: Wer mit einem System spricht, soll es wissen; wer synthetische Inhalte ausspielt, soll sie kenntlich machen. Die Europäische Kommission hat die Auslegungsleitlinien wenige Tage vor Geltungsbeginn veröffentlicht. Ein Verstoß kostet bis zu fünfzehn Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Gut drei Wochen zuvor, am 9. Juli 2026, hat Google seine Werberichtlinien angepasst. Anzeigen, die durch Googles eigene generative Werkzeuge gelaufen sind, werden automatisch gekennzeichnet; wer andere Werkzeuge benutzt, setzt die Kennzeichnung über eine Einstellung selbst. In My Ad Center erscheint dazu ein Feld: Wie diese Anzeige entstanden ist.

Zwei Vorgänge, ein Gegenstand. An ihnen lässt sich zeigen, was eine Kennzeichnungspflicht leistet und wo sie aufhört.

Was Artikel 50 verlangt

Der Artikel trennt seine Adressaten. Die Anbieter der Systeme müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren — an der Quelle, im Erzeugnis selbst, nicht im fertigen Text. Die Betreiber müssen offenlegen, was sie ausspielen, wenn es ein Deepfake ist: Bild, Ton, Video.

Text steht in diesem Satz nicht. Für Text gilt ein eigener, enger Absatz. Offenzulegen ist Text, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Ein Roman informiert die Öffentlichkeit über nichts. Er behauptet nichts, was zuträfe, und gibt das vorher an.

Der Roman fällt nicht unter Artikel 50. Das ist kein Schlupfloch und kein Versehen des Gesetzgebers, sondern die zutreffende Grenzziehung: Die Norm schützt vor Irreführung, und wo nichts vorgespiegelt wird, ist niemand irrezuführen.

Die Ausnahme für das Erfundene

Das Gesetz sagt das an einer Stelle selbst. Wo ein Inhalt Teil eines offenkundig künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werks ist, schrumpft die Pflicht auf einen Hinweis, der die Darbietung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Nicht auf dem Werk, sondern daneben. Nicht im Text, sondern im Beiwerk.

Das ist die bemerkenswerte Stelle der ganzen Norm. Der Gesetzgeber hat eine Kennzeichnungspflicht geschrieben und im selben Absatz eingeräumt, dass sie einem Kunstwerk schadet, wenn man sie darauf legt. Die Kommission liest die Ausnahme eng — wo sich informierender und künstlerischer Charakter mischen, überwiegt der informierende. Die Richtung des Eingeständnisses steht dennoch fest. Der Warnhinweis ist für die Ware gebaut, nicht für das Werk.

Was Google nicht tut

Google verfügt über die größte Rechenleistung, die je auf die Prüfung von Anzeigen gerichtet wurde. Der Konzern setzt sie nicht ein, um synthetische Werbung zu erkennen. Er kennzeichnet, was durch die eigenen Werkzeuge gelaufen ist — dort weiß er es —, und stellt für alles übrige eine Einstellung bereit, die die Werbetreibende selbst bedient. Verpflichtend ist die Angabe nur, wo eine Rechtsordnung sie fordert, und in der Wahlwerbung, seit 2023. Die Richtlinie hält ausdrücklich fest, dass die Einstellung keine Rechtskonformität garantiert: Die Pflicht bleibt bei der, die die Anzeige schaltet.

Der Rest ist Auskunft. Wer geschaltet hat, sagt, wie es entstanden ist. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern die einzige Konstruktion, die trägt — die maschinelle Erkennung maschineller Texte ist an ihrem eigenen Anspruch gescheitert, und wer haftet, weiß es ohnehin besser als jeder Detektor. Der Nachweis dazu steht an anderer Stelle: Die Hexenprobe.

Der größte Anzeigenmarkt der Welt detektiert nicht. Er fragt die Absenderin.

Warnhinweis und Auskunft

Eine Kennzeichnung nach Artikel 50 ist ein Warnhinweis. Sie hat eine Adressatin — die Verbraucherin —, eine Gefahr — die Täuschung — und eine Form: ja oder nein. Sie sagt: Dieses Gesicht hat nie gesprochen. Diese Stimme gehört niemandem.

In der Literatur läuft der Hinweis leer. Wer einen Roman aufschlägt, muss nicht davor bewahrt werden, dass darin etwas erfunden ist. Fiktion ist die eine Rede, deren Unwahrheit vorher erklärt wurde. Das Etikett KI-generiert, das Amazon KDP seit 2023 als Pflichtfeld beim Hochladen führt, trägt die Logik des Gefahrstoffs in einen Raum, in dem es keine Gefahr gibt. Es beantwortet dabei die einzige Frage nicht, die eine Leserin an die Entstehung eines Buches hat: nicht ob, sondern wie viel wovon.

Der Warnhinweis fragt, ob eine Maschine beteiligt war. Die Selbstdeklaration sagt, in welchem Verhältnis.

Das Siegel ist darum keine Ankreuzstelle. Es trägt drei Achsen: Wortlaut — wie viel der sprachlichen Oberfläche aus dem Sprachsubstrat kam. Geist — wie viel der Ideen, der Struktur, des Inhalts. Beleg — ob die bibliografische Herkunft erbracht ist. Zwei Skalen von null bis fünf und ein binärer Zustand, wo das Gesetz ein Kästchen hat. Es klagt nicht an; es hält fest.

Wo das Gesetz schweigt

Die Verordnung ist an ihrem Ort richtig. Der kommerzielle und der politische Raum brauchen Schutz vor Sprache ohne Absenderin; ein Deepfake im Wahlkampf ist ein Angriff, und ein Warnhinweis ist dagegen das mindeste. Für das Titelblatt eines Buches taugt er nicht, und die Norm verlangt ihn dort auch nicht.

Damit steht die Literatur an der Stelle, an der sie in der Geschichte der Schrifttechnik immer stand. Das Signet der Druckerin stand auf dem Titelblatt, bevor eine Vorschrift es verlangte. Der Kolophon nannte Ort, Jahr und Hand, weil es zur Sache gehörte, nicht weil eine Behörde es abfragte. Was nicht geschuldet ist, ist genau das, was zu sagen sich lohnt.

Der AI Act schützt die Verbraucherin vor Täuschung. Der Leserin schuldet er nichts. Was über die Entstehung eines Romans gesagt wird, sagt niemand außer der, die ihn geschrieben hat — freiwillig, oder es bleibt ungesagt.

Zur Form, in der die Auskunft gegeben wird: Idee. Zu den Achsen und ihrer Notation: Siegel-Spec v7.


Selbstdeklaration dieser Notiz: W 5 · G 3. Konzeption, Anlass und Position beim Herausgeber. Die Ausarbeitung lief durch zwei Sprachsubstrate: Das erste lieferte eine Fassung, deren zentrale Tatsachenbehauptung — Google zwinge alle Werbetreibenden unter Androhung der Kontosperrung zur Deklaration — der Prüfung nicht standhielt. Das zweite hat geprüft, verworfen und die Argumentation neu gebaut. Rechtslage und sprachliche Oberfläche substrat-vermittelt; Auswahl, Prüfung und Verantwortung beim Herausgeber.